Ich las einmal, dass ein Staat nur aus dem Recht heraus entstehen könne; nicht aber das Recht aus dem Staat. Der Begriff „Rechtsstaat“ zeuge insofern von einem irrtümlichen Verständnis, müsste doch vielmehr das Staatsrecht gemeint sein. Mir hat der Gedanke gefallen, scheint es doch hierzulande, dass man alles aus dem Recht, das sich der Staat selbst gibt, ableite und nichts Verwerfliches daran finde. Weiter war es Pessoa, der einst schrieb, dass Begriffe wie „Bürgerpflicht“ oder „Solidarität“ ihn wie Müll anwidern würden, den man ihm aus Fenstern auf das Haupt kippe. Es kränke ihn, dass jemand auch nur annehmen könne, dass sie etwas mit ihm zu tun hätten und er ihnen einen Wert, oder gar einen Sinn beimessen könnte.
In einem Staat, in dem Abgeordnete der irrigen Annahme unterliegen, zu glauben, sie dürften das Recht auf körperliche Unversehrtheit auflösen oder auch nur mit dem Gedanken daran zu spielen, so als hätten sie ein Recht dazu, scheint es keinen Grund zu geben, diese auch nur in irgendeinem Maße anzuerkennen. In einem solchen Staat ist es wahrscheinlich keine Frage der Moral, sondern vielmehr der ureigenen Souveränität als Mensch geschuldet, dass man sich in jeder Hinsicht distanziert und ihn, wenn nicht bekämpft, so doch in keinster Weise unterstützen wird. Kurz formuliert heißt das, dass ein Staat, der das Menschsein absprechen will, nicht anzuerkennen ist. Insofern ist es nur folgerichtig, es vorzuziehen, sich als staatenlos zu bezeichnen, ist und bleibt man doch Mensch – und damit souverän.
2022/03/22